AGBs

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Cleverson GmbH.



Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Angebote der Cleverson GmbH betreffend den Bezug von Dienstleistungen und Produkten der Cleverson GmbH durch den Kunden zustande.Angebot und Preis

Angebote der Cleverson GmbH umfassen Produkte und Dienstleistungen für Endkunden bzw. für den Handel und die Weiterverwendung durch professionelle Kunden. Vorbehaltlich anderweitiger Angebote verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).

Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern. Cleverson GmbH behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Angebote ohne besondere Vereinbarung gelten ab Ausstelldatum 30 Tage. Folgende Dienstleistungen verrechnet die Cleverson GmbH. pro Person und Stunde gemäss separatem Angebot.

  • Beleuchtungskonzepte
  • Planung, Berechnungen, CAD
  • Beratung, Bemusterung vor Ort
  • Lieferung, Montage, Reparaturen
  • Programmierung vor Ort
  • Inbetriebnahme vor Ort


Die Platzierung von Produkten in Verkaufsausstellungen Bedarf die Zustimmung der Cleverson GmbH und den jeweiligen Herstellern, falls diese aktiv für den Weiterverkauf angeboten werden.
 

Bestellungen

Bestellungen erfolgen schriftlich, per E-Mail oder über den Onlineshop. Durch Erteilung der Bestellung anerkennt der Kunde die Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die Cleverson GmbH kann einen Auftrag innerhalb von 5 Kalendertagen widerrufen. Die Cleverson GmbH behält sich das Recht vor, im Falle eines Widerrufs bereits angefallene Kosten zu verrechnen.

Explizit vom Widerrufsrecht ausgenommen sind Spezialanfertigungen.

Auf Termin bestellte Ware muss innert der festgelegten Frist abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Cleverson GmbH berechtigt, die Ware zu fakturieren und Lagergebühren zu erheben.
 

Lieferfristen

Erfahrungsgemäss kann von einer unverbindlichen Lieferfrist von 5 Wochen ab Auftragsbestätigung ausgegangen werden. Ausgenommen sind Spezialanfertigungen. Bei Terminlieferungen werden Mehrkosten für Expressgut, Luftfracht oder Boten verrechnet.
 

Anlieferungen

Sämtliche Aufträge mit Lieferziel Schweiz verstehen sich bis zu einem Netto-Warenwert von CHF 1'000.– exkl. Transport und Verpackung. Ist eine Lieferung schriftlich vereinbart und bestätigt, erfolgt die Anlieferung ohne ausdrücklichen Vermerk an die Rechnungsadresse des Kunden. Änderungen der Faktura-Adresse sind nach Auslieferung nicht mehr möglich.

Die Cleverson GmbH bestimmt die Art des Versandes und die Stückelung des Auftrages.
Bei Aufträgen unterhalb der Freihaus-Grenze werden die Kosten für Transport und Verpackung nach Aufwand verrechnet.

Das Risiko des Transport der Waren trägt der Kunde. Es gilt die Unterschrift des Kunden bzw. eines seiner Angestellten als Bestätigung, dass die Lieferung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist. Das Abladen der Ware erfolgt ebenerdig oder auf Rampe sowie nach den Weisungen und unter Verantwortung des Kunden, welcher das notwendige Personal auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Kunden. Davon ausgenommen sind verrechnet Auslieferungs- und Montageaufträge.
 

Rücksendungen

Mit Ausnahme von ausdrücklich als Muster bestätigten Produkten besteht kein Rückgaberecht. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und franko angenommen.

Im Falle von gerechtfertigten Warenrücksendungen wird die Cleverson GmbH dem Kunden maximal 90% des Warenwertes für Lagerartikel bez. 60% für Nicht-Lagerartikel gutschreiben. Kosten für fehlendes oder beschädigtes Verpackungsmaterial, fehlendes Zubehör wie Montageanleitungen und Befestigungsmaterial, sowie allfällige nötige Auffrischungsarbeiten werden von der Warengutschrift in Abzug gebracht. In jedem Fall wird ein Abzug von 10% des Warenwertes bzw. mindestens CHF 40.– für Administrativ- und Kontrollkosten vorgenommen Ausgenommen davon sind Muster und Auswahlen, welche innert der Fristen retourniert werden. Spezialanfertigungen, abgeänderte Standardprodukte (Farbe oder Ausführung) sowie Leuchtmittel, Betriebsgeräte und Elektronische Komponenten werden nicht zurückgenommen. Für diese Gegenstände gibt es kein Rückgaberecht des Kunden. Waren, deren Verkaufsdatum (Ausstelldatum der Rechnung, bzw. Quittung) mehr als 3 Monate zurückliegt, kann nicht zurückgenommen werden. Die Auszahlung von Gutschriften ist ausgeschlossen.
 

Reklamationen 

Transportschäden oder Verluste müssen unverzüglich bei Annahme der für den Transport beauftragten Firma zwecks Aufnahme eines Schadenprotokolls bzw. Bestätigung des Verlustes gemeldet werden. Die Cleverson GmbH ist umgehend schriftlich zu informieren.

Minder- oder Falschlieferungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Lieferung und jedenfalls vor einer weiteren Ver- oder Bearbeitung schriftlich bei Cleverson GmbH beanstandet werden. Ohne schriftliche Genehmigung seitens der Cleverson GmbH dürfen Reparaturen oder Abänderungen an den gelieferten Waren keinesfalls zu Lasten von Cleverson GmbH vorgenommen werden.
 

Garantie

Die Garantie beschränkt sich auf auftretende Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens der Cleverson GmbH zurückzuführen sind.

Die Cleverson GmbH verpflichtet sich, unter die Garantie fallende Mängel kostenlos zu beheben, sofern die Nachbesserung der Ware möglich und nicht mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden ist, wird die Ausübung der Rechte auf Wandelung und Minderung ausgeschlossen.

Jegliche Garantie setzt voraus, dass das mangelhafte Werk der Cleverson GmbH verpackt und franko Domizil zugestellt wird. Jegliche weitere Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Ware, insbesondere auf Schadenersatz für Folgekosten und Folgeschäden, Kosten für Demontage und Wiedermontage von Geräten und deren Bestandteilen, sowie Installations- und oder Programmierungskosten, sind ausdrücklich ausgeschlossen.


Die Garantiefristen beginnen ab Übernahme der Lieferung:

  • 2 Jahre für Leuchten und Apparate
  • die jeweilige Garantiefrist des Herstellers für elektronische Bauteile wie Vorschaltgeräte, Konverter, Treiber, Transformatoren, Notlichtelemente, Zündgeräte, elektronische Komponenten usw.
  • keine Garantie für regelmässigem Verschleiss unterliegende Komponenten wie Leuchtmittel,Starter, Sicherungen, usw.


 Die durch Cleverson GmbH gewährleistete Garantie wird ausgeschlossen für:

  • geringfügige Abweichungen der Ware in Massen, der Farbe oder im Design gegenüber Abbildungen, Mustern oder Verkaufsunterlagen
  • geringfügige Abweichungen von Lichtfarben (Binning) bei LED Produkten
  • falsch behandelte, beschädigte oder nicht vorschriftsgemäss installierte Ware
  • Schäden, die durch Gewaltanwendung, Änderungen, Reparaturen oder unsachgemässer Wartung Dritter entstanden sind
  • Transportschäden ohne quittiertes Schadenprotokoll


Eigentumsvorbehalt

Für Beleuchtungskonzepte, Apparateplanungen, Zeichnungen, Entwürfe, Planunterlagen und Dokumentationen sowie Kostenvoranschlägen hält sich die Cleverson GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Auftraggeber anvertraut und dürfen ohne Genehmigung durch die Cleverson GmbH weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Cleverson GmbH. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes an seinem Wohnsitz.

Jegliche Nutzung der auf Websites sowie in Magazinen und Druckerzeugnissen der Cleverson GmbH öffentlich zugänglich gemachten Dokumente, Fotografien und Daten sind auf den privaten Gebrauch, bzw. die internen geschäftlichen Zwecke des Unternehmens des Kunden beschränkt.
 

Bezahlung

Die Cleverson GmbH bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung oder Vorauskasse. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen gerät der Kunde automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% ( Prozent). Die Cleverson GmbH behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig. Der Cleverson GmbH steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern. Bestellungen mit einem Netto-Warenwert über CHF 10'000.– werden wie folgt fakturiert:

  • 30% bei Auftragserteilung, 10 Tage rein netto
  • 30% bei Lieferbereitsschaft, 10 Tage rein netto
  • 40% bei Auslieferung, 30 Tage rein netto

(Teillieferungen werden fakturiert)

Ungerechtfertigte Abzüge werden in jedem Fall nachfakturiert. Pro Mahnung wird eine Gebühr von CHF 20.– erhoben. Bei Inkassokosten werden eine Gebühr von CHF 150.– seitens der Cleverson GmbH, die Kosten und Gebühren Dritter und ein Verzugszins von 5% ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt.
 

Pflichten der Cleverson GmbH

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
 

Haftung

Die Haftung für direkte Schäden wird beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Cleverson GmbH umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen.
 

Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Cleverson GmbH zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Cleverson GmbH Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
 

Datenschutz 

Die Cleverson GmbH darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Cleverson GmbH vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

 

Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Cleverson GmbH jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Bekanntmachung auf der Website durch die Firma in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
 

Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.
 

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
 

Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
 

Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Cleverson GmbH, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden, Epidemien oder Pandemien unmöglich, so ist die Cleverson GmbH während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, kann die Cleverson GmbH vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
 

Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz Cleverson GmbH zuständig. Der Cleverson GmbH steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.